Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Mach deine Website barrierefrei – jetzt vorbereitet sein für 2025!
Kurz gesagt!
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es wird eingeführt, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu erleichtern. Das BFSG stellt nicht nur spezifische Anforderungen an bestimmte Produkte und Dienstleistungen, sondern auch an Websites.
Für Unternehmen bedeutet das: Digitale Barrierefreiheit wird zur Pflicht! Websites müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen genutzt werden können. Das betrifft nicht nur den technischen Aufbau, sondern stellt spezifische Anforderungen an das Design und die Inhalte einer Website.
Mit uns wird deine Website barrierefrei
Die richtigen Antworten auf die wichtigen Fragen
Du hast Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz? Wir haben die Antworten für dich!
Test: Wie barrierefrei ist deine Website?
Trage dich in unsere Warteliste ein, um priorisierten Zugang zur Buchung unseres Website-Checks zu bekommen.
Fragen und Antworten
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025
1. Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA). Es wurde eingeführt, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu erleichtern.
2. Ab wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Gesetzt tritt zum 28. Juni 2025 in Kraft.
3. Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG betrifft Hersteller, Händler und Importeure von bestimmten Produkten sowie Dienstleistungserbringende für Verbraucherinnen und Verbraucher.
4. Welche Produkte fallen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
- Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme
- Selbstbedienungsterminals: Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen
- Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
- E-Book-Lesegeräte
5. Welche Dienstleistungen fallen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
- Telekommunikationsdienste
- Elemente von Personenbeförderungsdiensten: Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Bereitstellung von Verkehrsinformationen, interaktive Selbstbedienungsterminals
- Bankdienstleistungen für Verbraucher
- E-Books und hierfür bestimmte Software
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Webshops, Online-Termin-Buchungs-Tools, Websites)
6. Gibt es Ausnahmen?
Vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind Kleinstunternehmen, die eine Dienstleistung erbringen ausgenommen. Ein Unternehmen gilt als Kleinstunternehmen, wenn…
- es weniger als 10 Personen beschäftigt UND
- entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. Euro erzielt ODER die Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt.
Wichtig: Kleinstunternehmen, die eines der definierten Produkte herstellen, sind zur Barrierefreiheit verpflichtet.
Zusätzlich sind Unternehmen ausgeschlossen, die ausschließlich mit anderen Unternehmen geschäfte machen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz reguliert die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, die von Verbraucher:innen genutzt werden.
7. Was passiert, wenn meine Website nicht zum 28. Juni 2025 barrierefrei ist?
Wenn eine Marktüberwachungsbehörde feststellt, dass der Online-Auftritt nicht barrierefrei ist, wird zunächst aufgefordert, die Barrierefreiheit herzustellen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, kann die Einstellung des elektronischen Geschäftsverkehrs (deine Website oder Online-Shop) angeordnet werden. Zusätzlich können Bußgelder von mehreren tausend Euro (bis zu 100.000 Euro) erhoben werden.
Fragen und Antworten
Was bedeutet das für meine Website?
1. Wie sieht eine barrierefreie Website aus?
Eine Website gilt als barrierefrei, wenn sie den internationalen Standard der „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1” auf Level AA entspricht.
Die Barrierefreiheit einer Website wird anhand von vier Prinzipien bemessen: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Jedes der Prinzipien unterteilt sich in Richtlinien, welche wiederum von Erfolgskriterien konkretisiert werden. Machen wir es etwas anschaulicher!
Was fällt bspw. unter Wahrnehmbarkeit?
- Bilder, Tabellen und Diagramme brauchen eine Beschreibung, die den Inhalt der Abbildung zusammenfasst. So können auch Menschen mit Sehbehinderung die Inhalte erfassen.
- Kontraste: Texte und Hintergrundfarben müssen gut lesbar sein (z. B. dunkler Text auf hellem Hintergrund).
- Inhalte müssen auch gut lesbar sein, wenn man sie auf 200 % vergrößert.
Was fällt bspw. unter Bedienbarkeit?
- Tastatursteuerung: Die Website muss ohne Maus bedienbar sein, z. B. nur mit der Tastatur.
- Wenn jemand durch die Seite navigiert (z. B. mit der Tab-Taste), muss immer sichtbar sein, wo man sich gerade befindet.
- User müssen genügend Zeit haben, um Inhalte zu lesen oder Eingaben machen zu können.
Was fällt bspw. unter Verständlichkeit?
- Einfache Sprache: Texte sollten klar und leicht verständlich sein.
- Formulare brauchen Hinweise und Erklärungen, z. B. für die richtige Eingabe in ein Feld.
- Die Navigation und der Aufbau der Website sollten einheitlich und vorhersehbar sein.
Was fällt bspw. unter Robustheit?
- Die Website muss mit verschiedenen Geräten und Hilfsmitteln (z. B. Screenreadern) funktionieren.
- Sauberer Code: Der Quellcode sollte korrekt programmiert sein, damit keine technischen Hindernisse entstehen.
2. Wie kann ich herausfinden, ob meine Website barrierefrei ist?
Die Frage, ob eine Website barrierefrei ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Neben technischen Aspekten spielen Anforderungen an das Design, Layout und den Inhalten auf einer Seite eine entscheidende Rolle. Besonders beim Design und Layout einer Website besteht die Herausforderung persönliche Vorlieben und das bestehende Markenbild auf die Anforderungen an eine barrierefreie Seite abzustimmen.
Online finden sich verschiedene Tests, um herauszufinden, ob die Website barrierefrei ist. Einige Tests decken nur einzelne Aspekte ab. Andere zeigen einen Gesamtüberblick über die Problemstellen. Oftmals wird in der Analyse nicht der gesamte Webauftritt erfasst, sondern nur eine Seite. Hinzukommt, dass die Tests Baustellen aufzeigen, aber die Interpretation und das Entwickeln von Maßnahmen liegt bei einem selbst.
Somit sind Tests mit viel Zeit und auch Wissen verbunden. Wenn man die Zeit und Ressourcen fehlen, sollte man darüber nachdenken, den Test von Expert:innen durchführen zu lassen. Solltest du Interesse an einen Überprüfung deiner Website haben, kannst du dich unverbindlich auf die Warteliste setzen lassen. Mit deinem Platz auf der Warteliste erhältst du prioriserten Zugang zur Buchung unseres Website-Checks. Dieser liefert dir:
- Einen Überblick, wie barrierefrei Deine Website ist.
- Konkrete Empfehlungen, was Du verbessern kannst.
Trag Dich hier unverbindlich auf die Warteliste ein!
3. Was kostet eine barrierefreie Website?
Wie viel eine barrierefreie Website kostet hängt stark von dem Umfang und der Komplexität der bestehenden Website ab. Ein weiterer entscheidender Faktor ist der aktuelle Stand der Barrierefreiheit der Website.
Teste deine Website auf Barrierefreiheit
Trage dich in unsere Warteliste ein und erhalte priorisierten Zugang zur Buchung unseres Website-Checks. Dieser liefert dir: