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Wieso erhalte ich schon eine Rechnung, wenn meine Webseite noch nicht fertiggestellt ist? 

In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie den Hinweis, dass die Rechnung für Webseiten-Aufträge spätestens 30 Tage nach dem auf die Leistung bezogenen Erstkontakt mit dem Kunden ausgelöst wird. Dies geschieht, da die Schlütersche bis dahin bereits diverse Leistungen für den Kunden erbracht hat. Dazu zählen die Materialzusammenstellung, das Erstgespräch, Texterstellung, Erstellung des Webseitenentwurfes oder Hosting der Domain.

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Datenschutz
Wir, Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG (Firmensitz: Deutschland), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
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