Wieso erhalte ich schon eine Rechnung, wenn meine Webseite noch nicht fertiggestellt ist? 

09. Mai 2022 | von frahm

In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen findest du den Hinweis, dass die Rechnung für Webseiten-Aufträge spätestens 30 Tage nach dem ersten Kontakt bezüglich der Leistung mit dir gestellt wird. Dieser Zeitraum ergibt sich, da wir bis dahin bereits verschiedene Leistungen für dich erbracht haben, wie die Materialzusammenstellung, das Erstgespräch, die Texterstellung, die Erstellung des Webseitenentwurfs und das Hosting der Domain.