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Schwarze Schafe gibt es viele – auf den Wiesen, in der Familie und auch in der Onlinemarketing-Branche. Gerade was die Webseitenerstellung angeht, so können viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in unangenehme Schlingfallen tappen. Um da wieder rauszukommen, ist professionelle Unterstützung notwendig. Doch natürlich ist es am besten, wenn du erst gar nicht in solche unmoralischen Klammerverträge hineingerätst. 

Wir klären auf, was hinter den Internet-System-Verträgen steckt, wo du besser aufpassen solltest und wie du auf der sicheren Seite bist. 

Zusammenfassung

  • Probleme machen oft lange Mindestvertragslaufzeiten über 36 Monate, versteckte Kosten und unausgewogene Kosten-Aufwand-Verhältnisse.
  • Besonders kritisch sind sogenannte „Internet-System-Verträge“.
  • Beim Unterzeichnen sollten Sie eine gewisse Aufmerksamkeit an den Tag legen.
  • Doch ganz wichtig: Scheren Sie nicht alle Dienstleister über einen Kamm – es gibt auch seriöse und vertrauensvolle Anbieter am Markt.

Was ist das Problem?

Für kleine und mittelständische Unternehmen ist es heutzutage schon fast gang und gebe eine eigene Unternehmenswebseite zu führen und zu pflegen. Und das ist gut so! Häufig suchen sich die Unternehmer:innen dafür Unterstützung – schließlich gibt es zahlreiche Dienstleister, die bei der Erstellung des eignen Internetauftritts behilflich sein können. Das spart nicht nur Ressourcen, sondern auch Nerven. Aber Vorsicht: Neben seriösen Internetagenturen tummeln sich auch einige unseriöse Anbieter:innen auf dem Markt herum, die lediglich darauf aus sind, dir das Geld aus deinen Taschen zu ziehen. Die Abzocke fällt vielen Betroffenen erst im Nachhinein auf. Meist erst dann, wenn am laufenden Band Rechnungen eintrudeln, die eigene Webseite immer noch nicht online ist oder sich immer mehr Fehlerteufel sich einschleichen, die nicht korrigiert werden.  

Folgende Probleme sind mit Webseiten-Dienstleistern üblich

Verträge und Vertragslaufzeiten bei Webseiten 

Verträge abzuschließen ist an und für sich eine gute Sache: So wird die eingegangene Zusammenarbeit besiegelt. Insofern liefert ein Vertrag eine gewisse Seriosität, da er sowohl Dienstleister als auch Käufer:innen zwingt, sich realistische Vorhaben und Meilensteine zu setzen. Ein Vertrag bietet letztlich Sicherheit für beide Seiten! 

Doch was passiert, wenn der Vertrag zum Verhängnis wird? 

Es ist bundesweit nicht unüblich, dass sich Verträge verlängern. Das ist nicht per se schlecht: Wenn Sie mit der Bereitstellung Ihrer Webseite zufrieden sind, müssen Sie auch nichts ändern. Problematisch hingegegen sind Mindestlaufzeiten von über 36 Monaten, aus denen Sie nicht mehr rauskommen. Oder wenn Sie im Glauben gelassen werden, dass Sie lediglich für eine Einmalzahlung oder zeitlich begrenzte Zahlungen unterschrieben haben, doch der Vertrag sich ausdent und die Zahlungsanweisungen sich häufen. 

Versteckte Zusatzkosten bei Webseiten 

Eine Masche von vielen unseriösen Dienstleistern ist es, versteckte Kosten in die Webseitenerstellung einzubauen.

So kann es passieren, dass “doch so günstige” Angebote, welche die Webseitenerstellung sowie das Hosting der Webseiten umfassen, viel teurer werden, als ursprünglich besprochen. So können beispielsweise Zusatzdienstleistungen wie Einträge in Branchenverzeichnisse oder Suchmaschinenoptimierung für die ersten Monate kostenlos im gekauften Paket inbegriffen sein, anschließend aber ebenfalls in Rechnung gestellt werden –  ohne, dass das mit Ihnen im Vorfeld abgesprochen wurde.

Die Klauseln, die auf diese versteckten Kosten hinweisen sollten, tarnen sich dabei oft gekonnt im Kleingedruckten oder werden gar nicht erst ausgewiesen.  

Kein ausgewogenes Aufwand-Kosten-Verhältnis bei Webseiten 

In vielen Fällen müssen kleine und mittelständische Unternehmen auch Preise zahlen, die in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Leistungen stehen.

Sowohl bei Pauschalverträgen genauso wie bei Honorarverträgen oder Service-Abos: Sollten Sie für Leistungen zahlen, die gar nicht erbracht wurden oder der Dienstleister hat sich nicht an die vereinbarten Arbeitsstunden gehalten, können Sie außergerichtlich oder gerichtlich dagegen vorgehen. 

Verträge mit United Media AG – das schwärzeste Schaf von allen 

Hast du schon mal etwas von Internet-System-Verträgen gehört? Der Begriff fällt meist im Zusammenhang mit der United Media AG. Die United Media AG ist ein Tochterunternehmen der Euroweb Group und bietet Pakete für die Optimierung von Suchmaschinen und Webhosting an. Weitere zugehörige Tochterunternehmen sind die Euroweb Deutschland GmbH und Internet Online Media GmbH. Doch bevor wir anfangen, die großen schillernden Probleme der United Media AG zu klären, sollten wir uns die Internet-System-Verträge vornehmen. 

Das sind Internet-System-Verträge 

Bei dem sogenannten Internet-System-Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, der sich ausschließlich an Unternehmen richtet. Die abschließenden Kund:innen gehen dabei einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit ein, welcher die Gestaltung, Betreuung und Wartung einer Internetpräsenz sowie der Domainregistrierung umfasst. Die monatlichen Kosten können sich zwischen 150,00 € und 450,00 € erstrecken. Besonders problematisch dabei? Verbraucherschutzrechte greifen hier in der Regel nicht.  

Auftauchende Probleme bei der United Media AG 

Rechtsanwälte berichten,

  • dass vielen Kund:innen der United Media AG die wichtigsten Vertragskonditionen übersehen. Die Vertragslaufzeit von 48 Monaten taucht lediglich im Kleingedruckten auf und die Zahl der Laufzeit ist ausgeschrieben (achtundvierzig). So merken viele Kund:innen nicht, dass sie eine Vertragsbindung von 4 Jahren eingegangen sind. 
  • dass Kund:innen nicht wissen, wie viel sie insgesamt für die Leistungen zahlen müssen. Es werden lediglich die Monatskosten angegeben, die auf dem ersten Blick recht niedrig erscheinen. Doch werden die Kosten auf die gesamte Laufzeit aufaddiert kommt man für die Webseitenerstellung plus Hosting auf einen Gesamtwert von 20.000,00 €. Ob das gerechtfertigt ist, bleibt eine subjektive Einschätzung.
  • dass die Verträge sich nicht vorzeitig kündigen ließen und immer auf die vereinbarte Mindestlaufzeit verwiesen wurde. Lediglich drei Monate vor Auslauf des Vertrages sei eine Kündigung rechtmäßig. 

Beitragsfoto von Francisco Morales (@franciscomoralesJose) auf Unsplash.

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